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Mandanteninformation & Merkblätter

 

Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.

Merkblatt für Mandanten: Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer

Wir erklären, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Dienstwagennutzung bestehen und wie Arbeitnehmer diese optimal ausnutzen können. Ergänzend erfahren Sie, wie Arbeitnehmer mit und ohne Dienstwagen ihre Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten abziehen können.

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Merkblatt für Mandanten: Kurzarbeitergeld und Abschlussprüfung zum KUG - AKTUALISIERT 05/22

Voraussetzungen für die Gewährung von KUG können nun zum Beispiel vorliegen, wenn aufgrund der Corona-Krise Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss, oder wenn staatliche Maßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss. Wir erläutern die allgemeinen Rahmenbedingen für den Erhalt des KUG und thematisieren die speziellen Regelungen aufgrund der Corona-Krise in diesem Mandanten-Merkblatt näher.

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Merkblatt für Mandanten: Transparenzregister und Vorschriften zur Geldwäscheprävention - AKTUALISIERT 03/22

Unternehmen sind dazu verpflichtet, bei ihren Kunden Prüfungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchzuführen. Längst sind davon nicht mehr nur Banken betroffen, auch Handelsunternehmen sowie Anwälte und Steuerberater können unter die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen.

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Merkblatt für Mandanten: Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer

Von einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben drauf. Wir stellen Ihnen 23 Möglichkeiten steuerbegünstigter oder steuerfreier Gehaltsbestandteile vor, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln können.

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Merkblatt für Mandanten: Die Grundsteuerreform - AKTUALISIERT

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr. Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, welches sich in Ihrem Besitz befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Die Bundesregierung wird die betroffenen Grundbesitzer daher wohl zu Beginn des nächsten Jahres, auffordern, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen.

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