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Mandanteninformation & Merkblätter

 

Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.

Merkblatt für Mandanten: Private Veräußerungsgeschäfte

Sie müssen nicht unbedingt Unternehmer oder Handelsgewerbetreibender sein, damit das Finanzamt Steuern verlangen kann, wenn Sie etwas verkaufen. Speziell für Privatpersonen sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) vor, dass auf bestimmte Veräußerungsgeschäfte Steuern zu zahlen sind.

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Merkblatt für Mandanten: Durchführung von Inventuren

Die Pflicht zur Aufstellung eines Inventars ist Teil der Verpflichtung, den Jahresgewinn durch Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermitteln. Ein Kaufmann ist unter bestimmten Voraussetzungen hierzu verpflichtet. Die Aufstellung muss er zu Beginn seiner unternehmerischen Betätigung und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres vornehmen.

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Merkblatt für Mandanten: Das beruflich oder betrieblich genutzte Arbeitszimmer

Das Arbeiten von zu Hause aus („Homeoffice“) wird immer beliebter und einfacher. Moderne Kommunikationstechniken machen es Arbeitnehmern und Selbständigen möglich, auch in ihrer privaten Wohnung jederzeit erreichbar zu sein. Wird eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt, können die dadurch entstehenden Kosten allerdings nicht in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

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Merkblatt für Mandanten: Jobticket und Deutschlandticket: Steuerliche Aspekte

Das Steuerrecht fördert die berufliche Mobilität mit dem ÖPNV durch verschiedene Maßnahmen. Hier ist insbesondere das sogenannte Jobticket zu nennen, das unter bestimmten Umständen steuer- und sozialversicherungsfrei vom Arbeitgeber gewährt werden kann. Seit dem 01.05.2023 ist außerdem mit dem sogenannten Deutschlandticket, das für 49 € monatlich die Nutzung des öffentlichen Linienverkehrs ermöglicht, eine neue attraktive Möglichkeit der steuerlichen Mobilitätsförderung eingeführt worden.

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Merkblatt für Mandanten: Überbrückungshilfe: Schlussabrechnung

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2022 verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet. Für diese Corona-Hilfen ist nun die Schlussabrechnung fällig. Sie ist notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und den Leistungen, die dem Antragssteller tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Die Abgabefrist endete ursprünglich zum 30.06.2023, wurde aber aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31.08.2023 verlängert. Falls erforderlich, kann auch eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 beantragt werden.

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